Fachkommission für Hochspannungsfragen

Verhaltenskodex

1. Einleitung

Die FKH als Institution, die FKH-Organe und die FKH-Mitarbeiter (im Folgenden „FKH“ genannt) pflegen zu Mitgliedern, zu ähnlichen oder verwandten Institutionen, zu Fachgremien, zu Kunden, zu Lieferanten sowie zu Behörden (im Folgenden „Geschäftspartner“ genannt) vielfältige Kontakte. Die FKH arbeitet im Zusammenhang mit ihren Aktivitäten, Veranstaltungen und Dienstleistungen eng mit ihren Geschäftspartnern zusammen.

Der vorliegende Verhaltenskodex versteht sich als Richtlinie für die FKH sowie für die Geschäftspartner, damit ein neutraler, verantwortungsvoller und bezüglich Wettbewerb rechtlich einwandfreier Umgang mit Informationen sichergestellt wird.

2 Ethische Grundsätze der Zusammenarbeit

Die FKH ist den ethischen Grundsätzen der Geschäftstätigkeit bei allen Geschäftspartnern in gleichem Mass verpflichtet. Bei der internen und externen Zusammenarbeit bemüht sich die FKH um eine faire und ehrliche Kommunikation zwischen den involvierten Stellen und Personen. Im Sinne der FKH-Statuten werden bei der fachlichen Arbeit der FKH die öffentlichen Interessen berücksichtigt.

3. Grundsätze der technischen Tätigkeit

Die FKH führt Studien, Untersuchungen und Prüfungen zu technischen Fragen im Auftrag von Kunden objektiv und unabhängig durch. Sie erarbeitet die Ergebnisse der Studien, Untersuchungen und Prüfungen anhand technischer Kriterien und gemäss anerkannten Methoden, und stellt sicher, dass die Kunden diese Ergebnisse nicht aufgrund wirtschaftlicher, politischer oder anderer Eigeninteressen beeinflussen.

In der Forschungstätigkeit folgt sie dem Grundsatz der Forschungsfreiheit und erarbeitet ihre Ergebnisse anhand wissenschaftlicher Methoden unabhängig von den Eigeninteressen allfälliger Geldgeber, Sponsoren oder Partnern.

4. Gesetze und interne Weisungen

Die FKH verpflichtet sich, alle gesetzlichen Bestimmungen sowie die ergänzenden internen Weisungen einzuhalten.

5. Wettbewerbsrecht und Beschaffungsrecht

Die FKH verpflichtet sich zur Einhaltung des Wettbewerbsrechtes. Sie bietet ihren Geschäftspartnern unter Einhaltung des gesetzlichen Rahmens eine Plattform für einen offenen aber neutralen Meinungs- und Erfahrungsaustausch. Von der FKH organisierte Sitzungen und Tagungen dürfen nicht dazu genutzt werden, das Kartellgesetz zu umgehen. Insbesondere ist es ausdrücklich untersagt, kartellrechtswidrige Vereinbarungen und Beschlüsse zu schaffen oder zu fördern.

Die FKH ist sich bewusst, dass ihre Kunden dem öffentlichen Beschaffungsrecht unterstehen können. In Beschaffungsverfahren verschafft sie sich keinen unzulässigen Wettbewerbsvorteil, insbesondere nicht durch unzulässige Kontakte mit dem potentiellen Kunden zum Zweck der Informationsbeschaffung, und bietet keinem potentiellen Kunden Hand zur Umgehung des Beschaffungsrechts.

6. Bestechlichkeit

Die FKH lehnt Geschenke und Zuwendungen, die über einen freundschaftlichen Rahmen hinausgehen, konsequent ab.

7. Vertrauliche Informationen

Die FKH verpflichtet sich zu einem vertraulichen Umgang mit Informationen im Zusammenhang mit ihrer Geschäftstätigkeit und ihren Geschäftspartnern. Die FKH-Geschäftsstelle stellt sicher, dass die Ergebnisse von Studien, Untersuchungen und Prüfungen im Auftrag eines Kunden ohne dessen Einverständnis nicht an Dritte weitergegeben werden, namentlich nicht an andere Mitglieder der FKH oder an Vorstandsmitglieder.

8. Geistige Eigentumsrechte

Geistige Eigentumsrechte Dritter, insbesondere die ihrer Geschäftspartner, werden von der FKH respektiert. Informationen über geistiges Eigentum Dritter werden von der FKH ohne Zustimmung der berechtigten Partner nicht offengelegt.

9. Interessenkonflikte

Die FKH vermeidet, soweit möglich, Interessenskonflikte mit ihren Geschäftspartnern. Sollte dennoch ein Interessenskonflikt entstehen, wird die von der FKH involvierte Person aufgefordert, sich umgehend mit dem Geschäftsführer oder dem Präsidenten der FKH in Verbindung zu setzen, um das weitere Vorgehen festzulegen.

10. Umwelt

Die FKH verwendet an allen Standorten, an denen sie tätig ist, umweltfreundliche Praktiken, die sie regelmässig überprüft und bei Bedarf korrigiert. Sie erfüllt die Bestimmungen und Standards zum Umweltschutz und geht verantwortungsvoll mit natürlichen Ressourcen um.

11. Meldepflicht

Bei Verdacht auf Zuwiderhandlung des Verhaltenskodex ist der Geschäftsführer oder der Präsident der FKH zu informieren.

 

Zürich, 23. September 2014

Review erfolgt, 29. März 2019

 

Massgebende Gesetze

[1]        SR 251 „Bundesgesetz über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschrän­kungen“ vom 6. Oktober 1995.

[2]        SR 814.01  „Bundesgesetz über den Umweltschutz“ vom 7. Oktober 1983.

 

 

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